
Die Angebotspflicht für Schnelltests am Arbeitsplatz kommt – auch Vereine sind betroffen
Das Bundeskabinett hat am 13. April entschieden, dass Unternehmen zukünftig ihren Arbeitnehmer:innen einen Schnelltest pro Woche kostenlos zur Verfügung stellen müssen. Das trifft auch auf Vereine zu, die derzeit Mitarbeiter:innen beschäftigen und somit auch als Arbeitgebende zählen. Vereine, die nur ehrenamtliche Mitarbeiter:innen haben, sind nicht betroffen.