Nutze dein Potenzial – Fortbildungsmöglichkeiten im Überblick

Man lernt nie aus! Ein altbewährtes Sprichwort, das sicherlich jeder kennt. Und es stimmt, das Lernen ist nie vorbei! Auch nicht im Vereinsleben. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sollten ein fester Bestandteil in eurem Verein sein. Damit euer Verein nicht den Überblick verliert, haben wir hier eine Zusammenfassung darüber, welche Fortbildungsmöglichkeiten es gibt und welche Besonderheiten es zu beachten gilt:

Inhaltsverzeichnis

Warum sind Fortbildungsmöglichkeiten für den Verein wichtig?

Euer Verein sollte für eure Mitglieder ein möglichst attraktives Angebot schaffen und ihnen die Möglichkeit geben, sich fortzubilden. Mitglieder, die sich auch fachlich weiterentwickeln möchten, bleiben dem Verein eher treu, wenn sie wissen, dass sie gefördert und geschätzt werden. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene können so das Gelernte direkt im Verein umsetzen und ihn somit aktiv unterstützen. Für sie sind Fortbildungsmaßnahmen nicht nur wegen der fachlichen Weiterbildung wichtig, sondern auch zwecks der eigenen persönliche Entwicklung. Die Anerkennung ihrer Kenntnisse wird sie motivieren, sich noch mehr im Verein zu engagieren und kann somit auch gegen das Vereinssterben helfen.

Übungsleiter:innen und Trainer:innen

Voraussetzungen

Vereinsmitglieder, die sich zu Übungsleiter:innen oder Trainer:innen weiterbilden möchten, müssen in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.

Besonderheiten für Minderjährige

Bei Minderjährigen, die eine Lizenz erwerben, müssen vor der Ausübung noch ein paar zusätzliche Punkte beachtet werden:

  • Zustimmung der Eltern
    Da Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind, braucht der Verein die Zustimmung der Eltern.
  • Persönliche Eignung
    Der Verein muss bestimmen, ob der:die Minderjährige für die Ausübung schon reif genug ist und sich all der Verantwortlichkeiten auch wirklich bewusst ist.
  • Andere Eltern informieren
    Die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die trainiert werden, sollten darüber informiert werden, dass der:die Übungsleiter:in noch minderjährig ist.
  • Noch engere Zusammenarbeit
    Der Verein sollte eng mit dem:der Minderjährigen zusammenarbeiten. Ein erfahrener Übungsleiter oder Trainer:in sollte in der Nähe sein, um im Notfall helfen zu können.
  • Fachliche Kompetenz
    Natürlich sollte ein Minderjähriger, genau wie ein Erwachsener auch, über die nötige fachliche Kompetenz verfügen, als Übungsleiter zu agieren.

Unterschied zwischen Übungsleiter:in und Trainer:in

Übungsleiter:innen sind im Gegensatz zu Trainer:innen nicht an eine bestimmte Sportart gebunden und erlernen dementsprechend sowohl sportübergreifende, als auch pädagogische Fähigkeiten. Bei Trainer:innen unterscheidet man nochmals zwischen Trainer:innen im Breiten- und im Leistungssport. Der Fokus im Breitensport liegt hierbei auf der Sportart selbst und das dazugehörige Training. Im Leistungssport geht es noch um mehr: Hier sollen schon früh Potentiale eingeschätzt und danach spezifisch gefördert werden.

Übungsleiterpauschale

Für Übungsleiter:innen gilt nach §3 Nr.26 EStG ein Übungsleiterfreibetrag, durch den sie jährlich bis zu 3.000€ steuerfrei verdienen dürfen. Dafür muss die Übungsleitertätigkeit nebenberuflich und für eine öffentliche oder öffentlich-rechtliche Organisation ausgeübt werden.

Und was hat es mit den Lizenzen auf sich?

C-, B-, A-Lizenzen

Lizenzen werden in der Regel bei dem entsprechenden Verband erworben. Es lohnt sich also, sich als Verein schon vorab mit den Regelungen vertraut zu machen. So könnt ihr bei Bedarf direkt auf die Fragen eurer Vereinsmitglieder reagieren.
In den meisten Fällen gibt es C-, B-, A-Lizenzen, aber was heißt das überhaupt?

Die einzelnen Buchstaben geben Aufschluss auf den Grad der Vertiefung der Ausbildungsinhalte. Mit einer C-Lizenz erwerben eure Mitglieder erst einmal Grundkenntnisse, die – falls gewünscht, mit einer B- und A-Lizenz noch einmal vertieft und spezialisiert werden können. Zu beachten ist, dass es bei Übungsleiter:innen keine A-Lizenz gibt, diese gibt es nur für die Trainerlizenzen. Bei Übungsleiter:innen ist also die B-Lizenz die höchste Lizenzstufe.

Ab einer C-Lizenz kann euer Vereinsmitglied Übungsleiter- bzw. Trainertätigkeiten ausüben. Für jede Lizenz muss eine bestimmte Anzahl an Lerneinheiten (LE) absolviert werden, die in der Regel gebündelt an 3 Wochenenden angeboten werden.

  • C-Lizenzen: 120 LE
  • B-Lizenzen: 60 LE
  • A-Lizenzen: 90 LE

Wurde eine Lizenz erworben, ist diese nicht unbegrenzt gültig. Die C- und B-Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren, die A-Lizenz von nur 2 Jahren. Innerhalb der Gültigkeit der einzelnen Lizenzen, muss jeder mit einer Lizenz Fortbildungsmöglichkeiten von 15 LE wahrnehmen.
Die Kosten für die Lizenzen variieren, können aber bei dem zuständigen Verband erfragt werden. Beim Badischen Sportbund kosten zum Beispiel C- und B-Lizenzen ca. 400€. Der Verein sollte sich schon im Voraus Gedanken machen, ob er die vollen Gebühren für seine Vereinsmitglieder übernimmt, oder nur einen Anteil.

Weitere Lizenzen

Jugendleiter:in
Ab 16 Jahren kann auch erst einmal eine Jugendleiterlizenz (120 LE) erworben werden, die dazu berechtigt, sich in der Jugendarbeit des Vereins einzusetzen. Auch dürfen Angebote wie zum Beispiel Ausflüge für Kinder und Jugendliche organisiert werden. Jugendleiter:innen fungieren auch als direkte Ansprechpartner der Kinder und Jugendlichen und setzen sich für deren Interessen und Wünsche im Verein ein.

Vereinsmanager:in
Vereinsmanager:innen eignen sich während ihrer Fortbildungsmaßnahmen generelle Kenntnisse u.a. in den Bereichen Verwaltung, Finanzen, Versicherungen und Marketing an, um diese dann angepasst in ihrem Verein einzusetzen. Die Vereinsmanagerlizenz kann nur als C- und B-Lizenz erworben werden.

Zuschüsse für Lizenzen

Vereine können auch Zuschüsse für die im Verein tätigen DOSB-Lizenzinhaber beantragen. Wo die Zuschüsse beantragt werden und wie genau, hängt von den jeweiligen Verbänden ab und sollte dort noch einmal nachgefragt werden.

Übungsleiter/Trainer: Bezuschussung von 2,50€/Stunde, maximal 200 Stunden pro Jahr

Jugendleiter: Pauschalzuschuss von 400€/Jahr

Vereinsmanager: Pauschalzuschuss von 400€/ Lizenzinhaber

Wer noch mehr Informationen, vor allem zu den Lizenzen sucht, wird auf der Seite des DOSB fündig.

Fortbildungen zu Zeiten von Corona

Da Fortbildungen zu Zeiten von Corona meistens nicht in Präsenz stattfinden können, sind Webinare die optimale Lösung. Hier könnt ihr die verschiedensten Angebote finden rund um die Themen Steuern, Vereinsrecht, Management, Social Media und viele weitere.

Fazit

Fortbildungen bilden einen unheimlich wichtigen Bestandteil in einem Verein. Euer Verein sollte eure Mitglieder ermutigen sich weiterzubilden, schließlich wächst man in einem Verein ja auch gemeinsam. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn euer Verein sich schon vorab Gedanken über die Finanzierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten gemacht hat und so euren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

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