Rechtliche Grundlagen
Die Anforderungen für das Eintragen ins Vereinsregister machen es nicht gerade leichter. Doch keine Sorge! Wir helfen euch im Wirrwarr aus Vorschriften und Gesetzen den Überblick zu behalten, sodass eurem idealen Vereinsnamen nichts mehr im Weg steht.
Vereinszweck
Zunächst einmal kann der Vereinszweck im Vereinsnamen genannt werden. Zum Beispiel: Sportverein Karlsruhe. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein klares Verbot gibt es jedoch für Vereinszwecke, die nicht auf euren Verein zutreffen. So könnt ihr euch als Musikverein nicht “Karlsruher Imkerverein” nennen.
Ortsangabe und Gründungsjahr
Zulässig sind natürlich auch Gründungsort und Gründungsjahr. Aber auch hier gilt: falsche Daten sind unzulässig. Der Vereinsname darf andere nicht in die Irre führen.
Vereinsbezeichnungen
Aus denselben Gründen sind auch andere Bezeichnungen tabu, falls diese euren Verein falsch darstellen. Ihr könnt euch nicht “Internationaler Fußballverband” nennen, wenn ihr nur ein regionaler Fußballverein seid. Dieser Name würde andere im Hinblick auf die Größe eures Vereins täuschen (Weitere schwierige Begriffe sind: Stiftung, Akademie und Kammer). Zusätze wie “Deutscher…” oder “European…” sind unbedenklicher, im Einzelfall kann euch aber auch bei diesen Begriffen eine Täuschung vorgeworfen werden.
Abkürzungen
Der Vereinsname kann sich zudem aus Abkürzungen zusammensetzen (z.B. “ADAC”). Dabei muss die Abkürzung sprechbar sein und deren Bedeutung ersichtlich sein. Ein Vereinsname nur aus Konsonanten fällt somit weg. Falls der gesamte Vereinsname als Abkürzung ins Vereinsregister eingetragen werden soll, wird zunächst der Vereinsname ins Vereinsregister eingetragen und die entsprechende Abkürzung hinter den Namen in Klammern gesetzt (z.B.: “Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)”)
Sprache
Es ist außerdem egal, in welcher Sprache der Vereinsname verfasst ist. Das einzige Kriterium ist die Verwendung lateinischer Schriftzeichen.
Sponsor
Bis jetzt waren die Anforderungen relativ einfach. Beim nächsten Punkt wird es aber etwas “tricky”: Es geht um einen Sponsor im Vereinsnamen. Dies ist von staatlicher Seite erlaubt.
Probleme machen hierbei die Dachverbände. Gerade bei vielen Sportarten haben diese oft ein Verbot von Vereinsnamen mit integriertem Sponsor. Im schlimmsten Fall kann dadurch euer Verein nicht im Verband aufgenommen werden. Dadurch könnt ihr dann auch nicht an deren Ligen und Turnieren teilnehmen. Fragt deshalb bei Verbänden nach, denen ihr als Verein beitreten wollt, falls für euch ein Sponsor im Vereinsnamen infrage kommt.
Unterscheidbarkeit
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein anderer Verein euren Wunschnamen besitzt? Hier sind die Regelungen sehr locker. Es gilt: Vereinsnamen dürfen sich nicht gleichen oder zu sehr ähneln. Diese Regelung muss aber nur in der Gemeinde eingehalten werden, in der der Verein ansässig ist. So darf sich ein Verein in München “Fußballer Wölfe” nennen, obwohl es einen Verein mit gleichem Namen schon in Hamburg gibt.
Eine Regelung, wie sehr sich Vereinsnamen in derselben Gemeinde ähneln dürfen, gibt es nicht. Die Beurteilung ist immer abhängig vom Prüfer des Amtsgerichts. Falls es zwischen zwei Vereinen zu einem Streit um einen Namen kommt, gilt der Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst in das Vereinsregister eingetragen wurde, darf den Namen behalten.
Namensrechte
Natürlich muss euer Vereinsname die Namensrechte von Personen und Marken wahren. Als Fanclub könnt ihr euch nicht ohne weiteres “Fanclub FC Bayern München” oder “Fanclub Bastian Schweinsteiger” nennen. Dafür braucht ihr eine rechtliche Einwilligung von der Person, dem Unternehmen oder des Vereins.
Hierbei müsst ihr unbedingt beachten, dass das Amtsgericht bei der Vereinseintragung nicht die Verletzung von möglichen Namensrechten überprüft. Auch wenn euer Verein eingetragen wird, kann er trotzdem rechtlich für seinen Namen belangt werden.
Unbedenklich ist hingegen das Verwenden des Namens eines Gründungsmitglieds (falls dieser einverstanden ist). Selbst, wenn besagtes Mitglied aus dem Verein austreten sollte, müsst ihr nur dann den Vereinsnamen ändern, falls besagte Person explizit seine Namensnutzung mit seiner Mitgliedschaft verknüpft hat.
e.V.
Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhaltet ihr noch die Abkürzung “e.V.” (eingetragener Verein). Diese Abkürzung ist ein Namenszusatz, den euer Verein auf offiziellen Dokumenten oder auch im Impressum verwenden muss. Die Abkürzung informiert nämlich Dritte, dass euer Verein rechtsfähig ist.
Domainname
Bei Domainnamen im Internet gibt es so gut wie keinen rechtlichen Schutz. Hier gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer seinen Vereinsnamen zuerst in einer Domain registriert, hat den alleinigen Anspruch auf den Domainnamen. Nur falls die Namensrechte Dritter offensichtlich verletzt werden, kann die Löschung der Domain bei der Registrierungsplattform beansprucht werden (für DE-Domains die DENIC).
Den richtigen Vereinsnamen finden
Nach den ganzen rechtlichen Grundlagen, nun zur Kreativarbeit. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sollte man versuchen mit dem Vereinsnamen aus der Masse hervorzustechen. Natürlich geht ein “SV”, der Ortsname und das Gründungsjahr immer. Es ist doch aber auch spannend und lustig, mal was Neues auszuprobieren.
In unserer Gesellschaft wird immer mehr Wert auf persönliche Entfaltung gelegt. Wieso sollte man das nicht auch beim Verein tun?
Spielt ihr Fußball nur zum Spaß und freut euch eher auf das Bier nach dem Training? Dann nennt euch “FC Thekenmeister”. Natürlich ist das jetzt ein extremes Beispiel und so ein Name ist definitiv nicht für Sportvereine geeignet, die viel Wert auf Seriosität legen. Es soll euch aber zeigen, dass man beim Vereinsnamen gern kreativ werden kann.
Euch sind wenig Grenzen bei der Namenswahl gesetzt. Um euch eine ungefähre Richtung zu geben, empfehlen wir, euch mit den anderen Gründungsmitgliedern zusammenzusetzen und folgende Dinge zu besprechen:
- Für was steht euer Verein? Wollt ihr seriös eurer Tätigkeit nachgehen und seid stark wettkampforientiert? Dann sind Quatsch-Namen wahrscheinlich weniger für euch geeignet.
- Habt ihr gemeinsame Lieblingsfarben, die ihr auch als Vereinsfarben nutzen wollt? Diese können auch sehr gut in den Vereinsnamen eingefügt werden.
- Habt ihr ein Vereinsmaskottchen (z.B. euren Hund, der bei jeder Vereinssitzung dabei ist)? Nennt euren Verein “Dogs” oder benennt ihn nach dem Namen des Hundes.
- Was zeichnet euch und die anderen Gründungsmitglieder aus? Ihr könnt besonders gut den Flamenco Tanzen? Nennt euren Tanzverein “Die tanzenden Flamingos”
- Schaut euch die Liste der Fabelwesen auf Wikipedia an. Vielleicht passt ja ein mystisches Wesen perfekt zu euch?
- Probiert auch andere Sprachen aus. Solange ihr keine nicht-lateinischen Schriftzeichen benutzt, sind euch keine Grenzen gesetzt.
- Nutzt unseren Namensgenerator! Gebt einfach euren Ortsnamen ein und wählt eure Vereinsart aus und schon bekommt ihr die ersten Vorschläge. Um noch besser Ergebnisse zu erhalten, könnt ihr noch eure Vereinsfarben auswählen und weitere Einstellungen vornehmen. Probiert ihn einfach mal aus. 🙂
- natürlich kann auch die künstliche Intelligenz nach Namensvorschlägen gefragt werden – vielleicht ist ja etwas Passendes dabei!
Wie ihr seht, könnt ihr viel ausprobieren. Lasst euch Zeit, bevor ihr eine Entscheidung trefft, um mögliche Kandidaten auf euch wirken zu lassen. Und falls ihr doch mal auf dem Schlauch steht: Fragt Außenstehende, z.B. Familienmitglieder oder Freunde, ob sie Ideen haben. Eine Meinung von jemanden mit etwas Abstand ist oftmals sehr hilfreich.
Vereinsnamen ändern
Der Vereinsname kann natürlich auch wieder geändert werden. Dies erfolgt ähnlich wie die Eintragung ins Vereinsregister. Die Namensänderung muss in der Satzung des Vereins geändert werden, was wiederum nur auf einer Mitgliederversammlung möglich ist.
Die Namensänderung muss im Protokoll eindeutig festgehalten werden. Ausformuliert könnte das so aussehen: „Die erschienenen Mitglieder haben mit einer Mehrheit eine Änderung in § … der Satzung bezüglich des Namens des Vereins beschlossen. Der Name in § … der Satzung lautet nun wie folgt: “…“
Das Protokoll muss Folgendes beinhalten:
- Ort und Tag der Versammlung/Sitzung
- Bezeichnung und Unterschrift des Sitzungsleiters und Protokollanten
- Zahl der anwesenden Mitglieder
- Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung/Sitzung
- Tagesordnung mit Aussage, ob diese bei der Ladung zur Versammlung mitgeteilt worden ist
- Aussage, dass im Vorfeld einer zu beschließenden Satzungsänderung diese allen Mitgliedern bekannt gemacht worden ist
- Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung/Sitzung,
- Ziffernmäßige Angabe der Abstimmungsergebnisse zur Satzungsänderung.
Die Satzungs- bzw. Namensänderung muss dann schriftlich mit notarieller Beglaubigung und Unterschriften der Vorstandsmitglieder beim Amtsgericht angemeldet werden. Dieses überprüft dann die Satzungsänderung und trägt den neuen Namen in das Vereinsregister ein.
Wie ihr seht, muss man bei der Namensgebung eines Vereins einiges beachten. Hat man aber einmal den Überblick gewonnen, fällt das alles schon leichter.
Wir hoffen, euch hat der Artikel bei eurer Namensfindung oder -änderung geholfen. Ihr braucht noch Ideen/ Inspiration? Schaut gerne bei unserem Vereinsnamensgenerator vorbei und probiert einfach mal aus, welche Namen zu euch passen könnten.
Habt ihr noch sonstige Fragen oder Anmerkungen? Dann schreibt sie unten in die Kommentare oder schreibt eine Mail an [email protected].